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Karin & andreas fellinger |
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Herzlich Willkommen |


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Zuchtziel
Das Zuchtziel ist ein mittelgroßes, leicht gestrecktes Tier, das demgemäß auch etwas längere Ohren zeigt. Die Farbe ist gelbwildfärbig, deutlich heller als beim Roten Neuseeländer.
Geschichtliches
Diese schon seit 1914 in Frankreich anerkannte Kaninchenrasse von leichter gelblicher Farbtönung wurde in der französischen Provinz Bourgogne (Burgund) herausgezüchtet. Seit 1961 waren führende französische Züchter wie Arnold Aupetit, und der bekannte deutsche Züchter Dr. H. C. Kissner, Darmstadt, bemüht, die Farbe zu intensivieren, wodurch die helleren Partien eine mehr rötliche Tönung erhalten sollten. Dass ihnen dies gelungen ist, zeigt der heutige Stand der Rasse. |
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Karin & Andreas Fellinger Bahnhofstraße 50 5760 Saalfelden Telefon: (+43) 0650/ 5124499 (+43) 0650/ 3875967 E-Mail: andreas.fellinger@sbg.at
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Allgemeines
Der Burgunder hebt sich durch die etwas schlankere Form von dem immer einheitlicher werdenden Pool walzenförmiger Mittelrassen ab, die sich vom Typ her immer ähnlicher werden und sich eigentlich nur noch durch die Farbe unterscheiden. Die Rasse dürfte auch wirtschaftlich sein. Gerade solche Rassen, die nicht extreme Verkürzungen der Knochen und extreme Gedrungenheit zeigen, sind regelmäßig im Zuchtgeschehen zuverlässiger. Natürlich ist die Rasse hier noch relativ neu, doch sie findet zunehmend eine breiteren Züchterkreis. |
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Burgunder (BU) |
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Bewertungsskala: |
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1. Körperform und Typ 2. Gewicht 3. Fell 4. Kopf und Ohren 5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit 6. Unterfarbe 7. Gesundheit und Pflege |
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20 10 20 15 15 15 5
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Summe |
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Punkte |
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Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte Punkte |
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100 |
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1. Körperform und Typ: |
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Der Körper ist leicht gestreckt, vorne und hinten gleich breit mit einer ebenmäßigen Rückenlinie versehen und hinten gut abgerundet. Die Brust ist voll ausgeprägt. Der Hals besitzt einen kräftigen Nacken. Die Läufe sind kräftig und mittellang. Die Stellung auf geraden und breit gestellten Vorderläufen ist hoch und bewirkt eine Bodenfreiheit. Die Häsin ist möglichst wammenfrei. |
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2. Gewicht: |
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Das Normalgewicht beträgt 4,25 kg, das Mindestgewicht 3,25 kg, das Höchstgewicht 5,25 kg. |
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Gewichtsbewertung: |
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ab 3,25 |
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ab 3,45 |
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ab 3,85 |
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ab 3,65 |
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bis 5,25 kg |
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ab 4,05 |
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ab 4,25 bis 5,00 |
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5 |
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6 |
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9 |
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7 |
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10 |
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8 |
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9 |
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Punkte |
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3. Fell: |
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Das Fell ist mittellang, in der Unterwolle sehr dicht, gut und gleichmäßig begrannt. |
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4. Kopf und Ohren: |
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Der Kopf ist kräftig. Stirn- und Schnauzpartie sind breit die Backen beim Rammler ausgeprägt. Die Ohren sind fleischig und gut aufgesetzt, sie werden V-förmig getragen und sind gegenüber anderen Mittelrassen etwas länger, sie gelten zwischen 13 und 14 cm als ideal. |
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5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit: |
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Die Deckfarbe ist gelbrot. Sie erstreckt sich gleichmäßig über den ganzen Körper. Nase, Augen- und Kinnbackeneinfassung sind hell bis cremefarbig. Die Bauchfarbe ist cremefarbig. Die Unterseite der Blume ist weiß. Die Augen sind braun, die Krallen dunkelhornfarbig. |
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6. Unterfarbe: |
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Die Unterfarbe ist etwas heller als die Deckfarbe. Sie soll rein und satt sein und bis zum Haarboden durchgehen. |
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7. Gesundheit und Pflege: |
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Wie allgemeine Bestimmungen. |
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Leichte Fehler: Größere Wamme, Abweichung der Ohrenlänge vom Ideal bis zur Mindest- oder Höchstlänge. Dünne oder schwach behaarte Ohren. Dünne Läufe, schmale Kopfpartie, langer Hals. Etwas helle Deckfarbe (Farbverblassung), melierte, reifartige Deckfarbe. Leicht dunkler Anflug. Etwas braune Ohrensäumung, geringe Farbabweichung an Kopf, Ohren, Brust oder Läufen. Leichte Durchsetzung mit weißen Haaren. Leicht bräunlicher Anflug unter der Decke. Etwas helle oder durchsetzte Unterfarbe. |
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Schwere Fehler: Ohrenlänge unter 12 oder über 15 cm. Zu helle, farbverblassende oder zu dunkle, nach braun neigende Deckfarbe. Stark weiß durchsetzte oder sichtbar weiße Flecken in der Deckfarbe. Ganz helle Brust oder Läufe, reinweiße Binden. Andere als die vorgeschriebene Augenfarbe, zweierlei oder farblose Krallen. Stark unreine oder gänzlich verwaschene Unterfarbe, reinweiße Bauchfarbe. |

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Täto: S4 / 11763 |